1. Vertragsparteien
Nach der mündlichen oder schriftlichen Anfrage zwischen dem Kunden und der Rhön-Adventure-Academie, wird dem Kunden die vereinbarte Leistung mit einer schriftlichen oder elektronischen (Mail) Bestätigung/Rechnung bestätigt. Mit dem Erhalt der Bestätigung beginnt das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Rhön-Adventure-Academie Mit der Unterschrift auf der Bestätigung, bestätigt der Kunde, die allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen der Rhön-Adventure-Academie anzuerkennen und diese zu akzeptieren.
2. Programmänderung
Unsere Anlässe finden grundsätzlich und bei jeder Witterung statt. Anpassungen können durch Naturereignisse, Wetter oder höhere Gewalt erforderlich werden. Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Anmeldung zu Programmänderungen bereit. Das gebuchte Programm sowie eventuelle Mehrkosten werden dem Teilnehmer verrechnet. Der Teilnehmer hat durch Verschiebung oder Änderung der Angebote keinerlei Anspruch auf Schadenersatz.
Für nachträgliche Terminverschiebungen oder Programm-Anpassungen bei gebuchten Events seitens des Kunden, werden 100.00 Euro pro Änderung fällig.
3. Annullation, Teilannullation
Annullieren Sie das Arrangement oder Teile davon bis 21 Tage vor dem Anlass, stellen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von 100.00 Euro in Rechnung. Bei Annullierung oder Teilannullierung des Angebotes bis weniger als 20 Tage vor dem Anlass, steht der Rhön-Adventure-Academie folgende Entschädigung des Totalbetrages zu:
Annullation 20 bis 11 Tage vor Anlass 40%
Annullation 10 bis 6 Tage vor Anlass 60%
Annullation 5 bis 2 Tage vor Anlass 90%
Annullation 2 Tage bis Anlassbeginn 100%
Bei Drittleistungen gelten die Annulierungsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer.
Maßgebend zur Berechnung des Annullierungsdatums ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Annullation bei der Buchungsstelle.
4. Bezahlung
Nach der Buchungsbetätigung berechnen wir Ihnen 50 % des Gesamtauftrages als Vorauskasse. Hierfür erhalten Sie eine Rechnung mit Einzahlungsschein und Zahlungstermin. Nach der Veranstaltung erhalten Sie die Abschlussrechnung mit Einzahlungsschein und Zahlungstermin. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis sofort zu begleichen. Anderes Vorgehen, zum Beispiel Bezahlung in bar, nach mündlicher oder schriftlicher Absprache.
5. Abbruch des Anlasses durch den Teilnehmer
Bei Abbruch oder frühzeitigem Verlassen des Anlasses erfolgt keine Rückerstattung. Anfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
6. Rücktrittsbedingungen Seitens des Organisators
Liegen Gründe vor (z.B. höhere Gewalt, Unruhen, Streiks) oder Umstände die zur Gefährdung des Lebens führen könnten, kann Rhön-Adventure-Academie kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Die geleistete Zahlung wird dann abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Preise
Was in unseren Preisen inbegriffen ist, ersieht man jeweils bei der entsprechenden Ausschreibung. Angaben über Änderungen der Teilnehmerzahl kann der Kunde schriftlich spätestens bis 72 Stunden vor Beginn des Anlasses der Rhön-Adventure-Academie melden. Es werden maximal 10 % weniger als die bestätigte Teilnehmerzahl akzeptiert. Der Kunde hat in jedem Fall für den vereinbarten oder neu vereinbarten Preis, nach Eingang der Meldung, aufzukommen auch wenn weniger Personen als angemeldet am Anlass teilnehmen. Preisänderungen und Preisanpassungen durch Rhön-Adventure-Academie sind jederzeit möglich.
8. Versicherungen
Der/die Teilnehmer ist/sind durch Rhön-Adventure-Academie nicht versichert. Der Teilnehmer verpflichtet sich für genügenden und gültigen Versicherungsschutz (Unfall- und Krankenversicherung). Diese Versicherungen müssen vom Teilnehmer selber abgeschlossen werden. Obwohl wir Ihnen ein optimales Arrangement bieten können, sind bei Anlässen und Events, Unfälle nicht ausgeschlossen.
9. Beanstandungen
Auf Beanstandungen, die nicht sofort vor Ort dem Vertreter von Rhön-Adventure-Academie gemeldet werden, kann später nicht mehr eingegangen werden.
10. Haftung und Schadenersatz
a) Allgemein
Rhön-Adventure-Academie vergütet dem Kunden den Ausfall vereinbarter Leistungen oder den Mehraufwand, soweit es dem jeweiligen Trainer nicht möglich war, an Ort und Stelle gleichwertigen Ersatz zu offerieren. Die Haftung der Veranstalterin bleibt auf den unmittelbaren Schaden maximal in der Höhe des Arrangementpreises begrenzt. Für Programmänderungen infolge Zug-, Bus- oder Flugverspätungen wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet Rhön-Adventure-Academie nicht für Änderungen im Programm, die auf höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Maßnahmen oder Verspätungen und Ausfälle von Dritten, für welche Rhön-Adventure-Academie nicht ein zustehen hat.
b) Gefahren, Wetter
Durch Ihre Buchung erkennen Sie als Kunde die Gefahren im Outdoor- wie auch im Indoorbereich an. Auch unsere Trainer sind im Rahmen der Sorgfaltspflicht nicht unfehlbar. Im Gelände abseits von markierten Wegen, wird er mit Grenzbereichen konfrontiert die niemals voll beherrschbar sind. Rhön-Adventure-Academie haftet nicht für subjektive Erfolge und auch nicht für das Wetter. Für diese Fälle sind Ansprüche ausgeschlossen.
c) Drittleister
Rhön-Adventure-Academie ist für die optimale Leistungserbringung berechtigt, Dienste Dritter in Anspruch zu nehmen. Dies erfolgt im automatischen Einverständnis mit dem Kunden. Rhön-Adventure-Academie haftet nicht für Handlungen, Versäumnisse oder Unterlassung von Drittleistern.
d) Sachschäden
Falls eine Haftungspflicht der Veranstalterin für Sach- und Vermögenswerte besteht, ist die Schadenersatzpflicht auf den zweifachen Arrangementpreis begrenzt unter Vorbehalt der Haftungsbeschränkungen in internationalen Übereinkommen.
e) Fahrlässigkeit
Bei Zuwiderhandlungen gegen Weisungen von Rhön-Adventure-Academie, deren Angestellten oder Leistungserbringern entfällt jegliche Haftung seitens der Veranstalterin. Rhön-Adventure-Academie haftet für Handlungen, Versäumnisse oder Unterlassungen seiner Trainer sofern es sich um auftragsbezogene Tätigkeiten handelt, welche zur Erbringung der gebuchten Leistung vonnöten ist.
f) Generell
Die oben genannten Ausführungen gelten nicht als generelle Anerkennung einer Haftung.
11. Teilnahmebedingungen
Bei den meisten Aktivitäten ist eine gute Gesundheit Voraussetzung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Trainern der Rhön Adventure Academy im Vorfeld über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder der- gleichen ist nicht erlaubt. Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und die Weisungen des Veranstalters, der Führer und Hilfspersonen strikte zu befolgen. Bei Missachtung kann der Teilnehmer von der Aktivität ausgeschlossen werden. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die An- nullations-Bestimmungen. Erfolgt ein Ausschluss aus der Aktivität, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.
12. Schreibweise
Für eine optimale Leseführung verzichten wir auf eine weibliche und männliche Schreibweise. Danke für ihr Verständnis.
13. Gerichtsstand
Für alle Streitfälle, gleich welche Nationalität der Teilnehmer besitzt, und wo sich der Schadensort befindet, sind ausschließlich Deutsche Gerichte zuständig. Gerichtsstand ist Fulda.
Rhön-Adventure-Academie,
Stefan Knüttel
Unter-Kohlgraben 84
36129 Gersfeld/Rhön